Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vom GAV festgelegt, gemäss den Art. 356 und weitere des OR. Darin findet man insbesondere:
- die Klauseln über den Abschluss von individuellen Verträgen
- die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Das gesamte Betriebspersonal ist dem GAV unterworfen, ausgenommen sind das höhere Kader, die Verwalter, das Büropersonal und die Verkäufer.
Die Sozialpartner haben beschlossen die Löhne 2011 für das Jahr 2012 beizubehalten.
Feiertage 2012
Paritätische Berufskommission : Quittung für die ordnungsgemässe Leistung
Der neue GAV, Ausgabe 2006, seht Ihnen auf dem Sekretariat zur Verfügung.