Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vom GAV festgelegt, gemäss den Art. 356 und weitere des OR. Darin findet man insbesondere:
- die Klauseln über den Abschluss von individuellen Verträgen
- die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Das gesamte Betriebspersonal ist dem GAV unterworfen, ausgenommen sind das höhere Kader, die Verwalter, das Büropersonal und die Verkäufer.  

Die Sozialpartner haben beschlossen die Löhne 2011 für das Jahr 2012 beizubehalten.

Feiertage 2012

Gesamtarbeitsvertrag

Info neuer Lohnausweis

Paritätische Berufskommission : Quittung für die ordnungsgemässe Leistung

Statuten

 

Der neue GAV, Ausgabe 2006, seht Ihnen auf dem Sekretariat zur Verfügung.

Kontakt

AGVS-Sektion Freiburg
Rue de l'Hôpital 15
Postfach 1552
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 (0)26 350 33 00
Fax +41 (0)26 350 33 03
l.bertschyunionpatronale.ch


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